Historische
Orgeln

Viele Kirchengemeinden und staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen sind mit der Erhaltung ihrer zum Teil sehr wertvollen und historisch bedeutsamen Orgeln zunehmend überfordert. In der liturgischen Praxis haben sich neben der Orgelmusik längst auch popularmusikalische Musizierformen etabliert. Wo Kirchengebäude nicht mehr gottesdienstlich genutzt werden, bietet oft die Orgel und der Kirchenraum als Konzertort kulturelle Anreize und Nutzungen. Kirche als außerschulischer Lernort gewinnt in der Vermittlung kultureller Wurzeln und Identitäten in einer multikulturell geprägten Gesellschaft an Bedeutung.

Förderlinie
Die Berthold Leibinger Stiftung möchte sich für den Erhalt des Kulturgutes Orgel engagieren. Dabei sollen Sanierungen, Restaurierungen, ausnahmsweise auch Neubauten kulturell bedeutsamer Instrumente gefördert werden.
Eine Orgel ist architektonisch Teil der Innenausstattung, bietet aber als klingendes Instrument weit mehr. Deswegen sind insbesondere innovative und nachhaltige Nutzungskonzepte Voraussetzung für eine Förderung. Gedacht ist z.B. an Ideen der Musikvermittlung, kirchen- bzw. musikpädagogische Angebote oder auch thematisch angelegte oder auf neue Zielgruppen fokussierte Konzertreihen.

Damit die Nutzungskonzepte langfristig realisiert werden können, braucht es den Aufbau von Ehrenamtsstrukturen wie z.B. Trägervereinen oder ein Netzwerk an Kooperationen.
Ein zentraler Aspekt der Förderlinie „Historische Orgeln“ der Berthold Leibinger Stiftung ist die Vernetzung: In Kooperationen lassen sich oftmals Projekte effektiver umsetzen und erzielen nachhaltige Synergieeffekte. Bei umfangreichen Sanierungs- und Restaurierungsprojekten wie auch kulturell- musikpädagogischen Nutzungskonzepten wird auf eine breite Basis kirchlicher, aber auch nicht-kirchlicher gemeinnütziger Einrichtungen und Dienste geachtet.

Bewerbungsunterlagen
Der Ausschreibungszeitraum ist vom
1. November 2023 – 9. Februar 2024.
Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen per Email an:
Was wird gefördert?
- Sanierungs- und Restaurierungsvorhaben an historisch bedeutsamen Orgeln, bevorzugt in Württemberg
- Turnusgemäße Wartungsarbeiten und Ausreinigungen sind nicht antragsfähig
Wer kann eine Förderung beantragen?
- Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, bevorzugt in Württemberg
- Gemeinnützige Fördervereine für Orgelbaumaßnahmen, bevorzugt in Württemberg
- Staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen wie z.B. Universitäten, Hochschulen, bevorzugt in Württemberg
Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Bewerbungsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan mit Angabe des Eigenanteils und offener Beträge (nur als pdf)
- Gutachten einer/eines Orgelsachverständigen (nur als pdf)
- Aussagekräftige Fotos (max. drei Bilder) des Instruments (nur als pdf)
Antragsfrist und Bewerbungsverfahren
- Die Antragsfrist endet am 9. Februar 2024.
- Ein Beirat bestehend aus:
- Landeskirchenmusikdirektor*in der Evang. Landeskirche in Württemberg
- Diözesanmusikdirektor*in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- 1-2 bestellte Orgelsachverständige der Evang. Landeskirche in Württemberg
- 1-2 bestellte Orgelsachverständige der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- 1 Vertreter*in der Denkmalpflege in Baden-Württemberg im Bereich Orgel
spricht Empfehlungen für die Fördervergabe aus.
- Die Entscheidungsverkündung erfolgt im April 2024.
Ihr Ansprechpartner
Für Rückfragen können Sie sich wenden an: