Förderlinie
Theater im öffentlichen Raum

Die Berthold Leibinger Stiftung unterstützt gemeinnützige Einrichtungen unter anderem mit dem Ziel, eine reiche Kulturlandschaft zu schaffen und diese zu erhalten. Im Förderbereich Kultur fördern wir in der Sparte „Gesprochene Sprache und Literatur“ im Besonderen das Genre „Theater im öffentlichen Raum“ mit einer eigenen Förderlinie.
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Theater im öffentlichen Raum
Mit der Förderlinie „Theater im öffentlichen Raum“ möchte die Berthold Leibinger Stiftung dieses performative Genre, das Interventionen im Stadtraum und im ruralen Umfeld ermöglicht, stärken. Denn durch außergewöhnliche Orte und die oftmals situativ bedingten Interaktionsmöglichkeiten mit dem Publikum können verstärkt neue Zielgruppen erreicht werden.
Darüber hinaus öffnet sich das Theater aber auch ins Alltagsleben von Menschen und kann somit nicht zuletzt auch verstetigte und zumeist wenig reflektierte Alltagspraxen, Handlungs- und Sichtweisen ebenso wie Seh- und Wahrnehmungsgewohnheiten gemeinsam mit dem Publikum be- und hinterfragen.
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Ausschreibungsrunde 2027
Die diesjährige Ausschreibung der Förderlinie steht unter dem thematischen Schwerpunkt „Zivilcourage“: Demokratien sind Garanten für Freiheit und Menschenrechte. Der Staat setzt hierfür den gesetzlichen Rahmen. Es liegt aber auch an den Bürgerinnen und Bürgern, die demokratischen Werte zu verteidigen und sozialen Mut zu entwickeln. Den Mut, persönliche Verantwortung für Menschenwürde, für Gerechtigkeit und Wahrheit zu übernehmen.
Gefördert werden Theaterproduktionen, die sich mit historischen, zeitgenössischen oder literarischen Persönlichkeiten oder Personengruppen befassen, die durch ihr mutiges Handeln Gesellschaften geprägt oder sogar nachhaltig verändert haben.
Beispiele für solche Vorbilder sind unter anderem die Weiße Rose, Rosa Parks, Dietrich Bonhoeffer, Nadia Murad oder Joshua Wong. Ebenso finden sich in der klassischen Literatur bedeutende Figuren, die Fragen von Mut und moralischer Integrität verhandeln – etwa Jean Valjean in Victor Hugos Les Misérables oder Atticus Finch in Harper Lees Wer die Nachtigall stört.
Ziel der geförderten Projekte soll es sein, einen Brückenschlag in die Gegenwart zu vollziehen und sichtbar zu machen, welche Bedeutung Zivilcourage für das gesellschaftliche Miteinander heute hat.
Ablauf
Bewerbungszeitraum
Die Ausschreibung für das Jahr 2027 beginnt am 1. Oktober 2026 und endet am 15. November 2026.
Auswahlprozess
Der Beirat tagt Ende Februar 2027. Er setzt sich zusammen aus führenden Persönlichkeiten der Theaterpraxis und Hochschullehre aus den Bereichen Regie, Dramaturgie und Schauspiel.
Bekanntgabe
Alle Institutionen, die einen Antrag gestellt haben, werden Anfang März 2027 informiert.

Bewerbung
Bewerbungen und Anhänge können ausschließlich über das Bewerbungsportal der Berthold Leibinger Stiftung eingereicht werden. Die beantragende Institution muss gemeinnützig sein.
Sie müssen folgende Unterlagen enthalten:
• einen Kosten- und Finanzierungsplan (nur PDF-Format)
• einen aktuellen Freistellungsbescheid (nur PDF-Format)
Ausschluss
Bitte beachten Sie, dass für die Wiederaufnahme von Produktionen sowie für Festivals als Gesamtes keine Anträge gestellt werden können. Institutionen, die von der Berthold Leibinger Stiftung im Jahr 2026 innerhalb der Förderlinie „Theater im öffentlichen Raum“ bereits finanziell unterstützt und begleitet wurden, können sich in dieser Ausschreibungsrunde nicht bewerben.
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an:
Herrn Markus Wener
E-Mail: markus.wener@leibinger-stiftung.de
Tel.: +49 7042 2607 004
Folgende Stücke wurden in der Förderlinie unterstützt:
Im Jahr 2026 stand die Ausschreibung im Zeichen des europäischen Gedankens und seiner demokratischen Grundwerte, insbesondere der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Sechs Projekte wurden in diesem Jahr ausgewählt.
Das Letzte Kleinod / Landesverband Freier Theater in Niedersachsen e. V. (Niedersachsen)
„Hüttenwerk“
Wand 5 e. V. (Rohrbronn)
„Ein Schiff, das sich Gemeinde nennt: Rohrbronn“
Staatstheater Augsburg (Augsburg)
„Spuren sichtbar machen“
Frequenz‑Kiel e. V. (Kiel)
„Die Glocken‑Szenen“
Kampnagel Internationale Kulturfabrik GmbH (Hamburg)
„Das Schiff“
Freiheit aushalten – Perform[d]ance e. V. (Greifswald)
„Arena Vorpommern“
Folgende Stücke wurden in der Förderlinie unterstützt:
Aus allen Einreichungen auf die Ausschreibung wurden fünf Projekte prämiert, die 2025 zur Aufführung kommen.
Die ausgewählten Stücke beschäftigen aus aktuellem Anlass mit den Themen Jüdisches leben heute in Deutschland, Zivilcourage und Erinnerungskultur. Dabei wurden Formate gefunden, die auch ein kulturfernes Publikum erreichen können, da sich viele Menschen durch die ungewöhnlichen Orte und die direkte Aktion mit dem Publikum angesprochen fühlen.
Akademie für gesprochenes Wort – Uta Kutter Stiftung (Stuttgart)
„Schlamassel“
Real München e.V. – Verein für kulturelle Vielfalt (München)
„Pool People“
The Beautiful Minds e.V. (Köln)
„Jeder stirbt für sich allein“
ESCALA e.V. (Potsdam/Oranienburg)
„Unter Nachbarn”
Theater 3D e.V. (Wiesbaden/Rüsselsheim)
„Eine Heldin bin ich nicht“
Die begleitende Pressemitteilung finden Sie hier.
Folgende Institutionen wurden mit ihren Projekten ausgewählt:
Aus allen Einreichungen auf die Ausschreibung wurden zwölf Projekte prämiert, die 2024 zur Aufführung kommen.
Die ausgewählten Stücke beschäftigen sich mit aktuellen gesellschaftlichen Fragen wie Demokratiebildung, Erinnerungskultur und dem sozialen Miteinander. Dabei wurden Formate gefunden, die auch ein kulturfernes Publikum erreichen können, da sich viele Menschen durch die ungewöhnlichen Orte und die direkte Aktion mit dem Publikum angesprochen fühlen.
Freunde des Heimathafens Neuköllns (Berlin)
„7000 Übungen, das Ende der Welt zu vert(r)agen“
Ev. Kirchenbezirk Göppingen mit „Eure Formation“ (Göppingen)
„Was heisst hier Wir“
Zeitraumexit (Mannheim)
„Mitlaufgelegenheiten“
Paul (Erfurt)
„Theatr O mat – Geschmack wählen“
COMMUNITYartCENTERmannheim (Mannheim)
„Das Wildschwein und die sieben Aliens“
PHOENIX (Erfurt)
„CATS of ERFURT“
Fringe ensemble (Bonn)
„Mit dem Kopf im Wind und die Taschen voll Erde“
Freunde des Theaters unter dem Dach (Berlin)
„ANASTASIA – Auf der Spur völkischer SiedlerInnen“
Theater neben dem Turm und Freundeskreis Alter Botanischer Garten Marburg (Marburg)
„RISKTAKERS“
Netzwerk für revolutionäre Ungeduld (Kiel)
„Salon des Begehrens“
LOKSTOFF! (Stuttgart)
„Out of Sight“
asphalt Festival mit Theaterkollektiv Pièrre.Vers (Düsseldorf)
„Schwarz-helle Nacht – Zeitreise“

Folgende Institutionen wurden mit ihren Projekten ausgewählt:
Aus allen Einreichungen auf die Ausschreibung wurden sieben Projekte prämiert, die 2023 zur Aufführung kamen. Die Stücke bearbeiten gesellschaftlich relevante Themen im urbanen und ruralen Raum. Dazu gehören unter anderem die Verfolgung Homosexueller im Dritten Reich, die Integration von Sinti:zze und Rom:nja, die Wasserknappheit im Zuge des Klimawandels und die Aufarbeitung der deutsch-deutschen Geschichte nach dem Mauerfall. Die Spielstätten reichten vom Plattenbau über einen Bauernhof bis hin zu einem Mausoleum.
THE BEAUTIFUL MINDS e.V. (Köln)
„Maro Kher – Wem gehört die Stadt?”
LOKSTOFF! (Stuttgart)
„7 Hertz - Vor der Stadt“
Nesterval (Hamburg): „Die Namenlosen – Verfolgt in Hamburg“
Freundeskreis Hessisches Landestheater Marburg
in Kooperation mit Anne Decker, Juliane Hendes und Christian Simon sowie dem Hessischen Landestheater Marburg
„Aus dem Osten, aus dem Sinn“
Theater in den Bergen (Häg-Ehrsberg Südschwarzwald)
„Wasser?! Eine dramatische Reise zur Quelle des Lebens...“
Freunde der Neuen Musik im Fläming (Dessau)
„HIERGEWESEN“
Nationaltheater Mannheim
in Kooperation mit der Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg
„Nomadische Recherche: Schöne Welt, wo bist du?“
FAQs
Was wird gefördert?
Gefördert werden Theaterproduktionen, die sich mit historischen, zeitgenössischen oder literarischen Persönlichkeiten oder Personengruppen befassen, die durch ihr mutiges Handeln Gesellschaften geprägt oder sogar nachhaltig verändert haben.
Was ist von der Förderung ausgeschlossen?
Wiederaufnahmen von Produktionen sind von der Förderung ausgeschlossen. Gesamteinreichungen von Festivals sind nicht förderfähig. Institutionen, die im Jahr 2026 bereits eine Förderung im Rahmen der Förderlinie „Theater im öffentlichen Raum“ erhalten haben, können sich in dieser Ausschreibungsrunde nicht erneut bewerben.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Gemeinnützige Einrichtungen mit Sitz in Deutschland.
Welche Fördersumme kann beantragt werden?
Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 20.000 € bzw. bis zu 50% der Gesamtproduktionskosten (nur kassenwirksame Kosten). Weitere Mittel zur gesicherten Projektfinanzierung müssen über Eigenmittel oder Förderungen Dritter erfolgen. Eventuelle weitere Förderer sind im Förderantrag zu nennen.
Wie erfolgt die Antragseinreichung?
Anträge können nur über die Bewerbungsseite auf der Stiftungs-Webseite eingereicht werden: www.leibinger-stiftung.de/preise-und-ausschreibungen/theater-im-oeffentlichen-raum
Teilnahmebedingungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Institutionen mit Sitz in Deutschland, die Theateraufführungen mit den inhaltlichen Schwerpunkten „der europäische Gedanke und demokratische Werte“ im öffentlichen und ruralen Raum planen. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Formate des Sprechtheaters oder hybride Formate, die sich mit Sprache als solches auseinandersetzen, handelt.
Insgesamt können bis zu 20.000€ bzw. bis zu 50% der Gesamtproduktionskosten (nur kassenwirksame Kosten) beantragt werden. Weitere Mittel zur gesicherten Projektfinanzierung müssen über Eigenmittel oder Förderungen Dritter erfolgen. Eventuelle Förderer müssen genannt werden.
Die Premiere darf erst nach der Verkündigung der Gewinner des jeweiligen Ausschreibungszyklus stattfinden.
Datenschutzerklärung
Mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Teilnehmenden mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Fotos aus dem Bewerbungsprozess der Förderlinie „Theater im öffentlichen Raum“ darf die Berthold Leibinger Stiftung auf ihrer Webseite und Social-Media-Kanälen zeigen und für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Fotografien und Videoaufnahmen kann die Berthold Leibinger Stiftung auf ihrer Website oder in Druckerzeugnissen nutzen. Andernfalls müssen die Bewerbenden schriftlich bei der Berthold Leibinger Stiftung widersprechen.
Der zweckbezogenen Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten und eingereichter Unterlagen sowie der Weiterverwendung der Daten in Adressverteilern stimmen die Bewerbenden zu. Weitere Informationen finden unter: „Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO“
Informationspflicht
Anbei finden Sie das Dokument „Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO“.







