Förderprogramm

the churchground project

weisses Rechteck
weisses Rechteck

Kirchen sind öffentliche Orte, an denen Menschen zusammenkommen. Viele Gemeinden sehen ihre Gebäude inzwischen nicht nur als Gotteshäuser oder Treffpunkte für die Gemeinde, sondern auch als zentrale Orte im Stadtviertel, die Identität stiften können. Das churchground project richtet den Blick auf die Zwischenräume rund um die Kirchen: Brachliegende Grundstücke, Grünflächen, die nur zur Abgrenzung dienen, Parkplätze, Treppen, Mauern und andere bauliche Grenzen. Es untersucht, wie diese Räume zwischen Kirche und Nachbarschaft gestaltet sind und wie sie zu Orten der Begegnung und des Aufenthalts werden könnten. Das Programm ist im Förderbereich Kirche der Stiftung angesiedelt.

Was soll das Projekt bewirken?

Es werden kreative, noch nicht umgesetzte Ideen gesucht, wie die Zwischen- und Übergangsräume zwischen kirchlichem Gelände und öffentlichem Raum gestaltet werden können. Das Ziel ist, durch künstlerische oder bauliche Maßnahmen – ob dauerhaft oder nur vorübergehend – das Potenzial dieser Freiflächen und Außenbereiche zu nutzen. Sie sollen zu sozialen und kulturellen Orten werden, die neue Nutzungen ermöglichen und von den Menschen im Quartier neu angeeignet werden können.

Wichtig ist, dass die vorgeschlagenen Interventionen ohne aufwendige Genehmigungsverfahren umsetzbar sind. Entscheidend bleibt, dass die Projekte die Verbindung zwischen Kirche und Nachbarschaft stärken und damit den diakonischen Auftrag der Kirche sichtbar machen.

Was beinhaltet die Förderung?

  • Die Realisierung der drei Gewinner-Projekte wird mit bis zu 20.000 Euro der kassenwirksamen Gesamtkosten unterstützt.
  • Die Gewinner-Projekte werden am 17.06.2026 im Rahmen eines gemeinsamen Kick-Off-Workshops vorgestellt.

Bewertungskriterien

Die Jury bewertet die eingereichten Beiträge nach:

  • Stärkung der Begegnungsfunktion und Aufenthaltsqualität auf den kirchlichen Freiflächen
  • Verbesserung der Schnittstelle zwischen kirchlichem Grund und öffentlichem Raum
  • gestalterische Qualität und Kreativität
  • Bezug zur kirchlichen Identität und zum Charakter des Ortes
  • Verbesserung der Nutzbarkeit der Freiflächen
  • Nachhaltigkeit und Umsetzbarkeit der Idee

Ablauf

01

Auslobung

Start der Bewerbungsphase

19.01.2026

02

Info-Veranstaltung

28.03.2026 an der Evangelischen Akademie Bad Boll

03

Einsendeschluss der Bewerbung

Bewerbungen können bis zum 28.05.2026 über das Bewerbungsportal eingereicht werden.

04

Kick-Off-Workshop

Für die drei ausgewählten Projekte findet am 17.06.2026 im Diakonischen Werk Württemberg ein Workshop statt.

05

Projektrealisierung

Die Projekte müssen bis zum 30.10.2026 abgeschlossen sein.

Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital über die Bewerbungsseite der Berthold Leibinger Stiftung.

©istockphoto - Maksym Drozd

Bewerbungsunterlagen

Die Ausschreibung läuft bis zum 28. Mai 2026.

Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihrer Unterlagen das Bewerbungsformular.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an:

markus.wener@leibinger-stiftung.de

Wer kann sich bewerben?

Evangelische oder katholische Kirchengemeinden aus dem Verwaltungsbereich der Evangelischen Landeskirche Württemberg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart

oder:  

Tandems aus Kirchengemeinde und freien Planungsbüros/Kunstschaffende

oder:

Tandems aus Kirchengemeinde mit Studierenden-Klassen/Gruppen

Förderfähig sind bei den Tandems ausschließlich die Kirchengemeinden.

Welche Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden?

Underline

Ein erläuternder Text (max. 3.000 Zeichen), der die Bestandssituation der kirchlichen Immobilie/Freifläche beschreibt und die Idee des Entwurfs erklärt.

Darstellungen der Idee in Plakatform mit einer Auswahl an aussagekräftigen Abbildungen (Skizzen, Collagen, Pläne und/oder Visualisierungen)

Plakate als PDF – ein Plakat in DIN A0 oder 2 Plakate in DIN A3

Datenschutzerklärung

Mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Teilnehmenden mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Fotos und Texte aus dem Bewerbungsprozess des Förderprogramms „the churchground project“ darf die Berthold Leibinger Stiftung auf ihrer Webseite und ihren Social-Media-Kanälen zeigen und für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch weiterverwenden, bearbeiten und verbreiten – auch durch beauftragte Dritte. Fotografien und Videoaufnahmen kann die Berthold Leibinger Stiftung auf ihrer Website oder in Druckerzeugnissen nutzen. Andernfalls müssen die Bewerbenden schriftlich bei der Berthold Leibinger Stiftung widersprechen.

Der zweckbezogenen Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten und eingereichter Unterlagen sowie der Weiterverwendung der Daten in Adressverteilern stimmen die Bewerbenden zu. Weitere Informationen finden unter: „Informationspflicht gemäß Artikel 13 DSGVO“

Informationspflicht

Die Jury

Der Jury gehören an:

  • Dr. Kerstin Renz, Evangelische Akademie Bad Boll
  • Rainer Scheufele, Diakonisches Werk Württemberg e.V.
  • Dr. Valerie Rehle, Stadtlücken e.V.
  • Markus Wener, Berthold Leibinger Stiftung

Ihr Ansprechpartner

Für Fragen wenden Sie sich gerne an: